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Was kostet das BW? Betreutes Wohnen wird vom Land Steiermark und der jeweiligen Wohnsitzgemeinde und/oder Sozialhilfeverband gefördert und ist daher für jede/n finanziell leistbar. Die BewohnerInnen sind MieterInner der Wohnungen. Die Miete ist wohnbeihilfefähig.Für die Grundbetreuungsleistungen wird eine nach Einkommen sozial gestaffelte Betreuungspauschale verrechnet, die von € 25,- (für MindestpensionistInnen), bis zum Höchstbetrag von € 245,- (bei einem Einkommen von über € 1.601,- netto) betragen kann. Zur Berechnung des Eigenanteiles wird nur das monatliche Einkommen 12 x jährlich herangezogen, ein eventuell vorhandenes Vermögen oder Pflegegeld wird nicht berücksichtigt. Es gibt auch keine Kostenbeteiligung von Angehörigen.Die genauen Miet- und Betreuungskosten teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Welche Kosten fallen einmalig beim Einzug an? Bei Einzug ist einerseits eine Kaution in der Höhe einer Monatsmiete zu entrichten, und andererseits die Vergebührung (an das Finanzamt) für den Mietvertrag. Der Verwaltungskostenbeitrag in der Höhe von € 280,- sollte bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls beglichen sein. Was beinhaltet die Betreuung? Das Grundleistungsangebot ist Teil des Betreuten Wohnens und umfasst:· Information, Beratung und Unterstützung bei organisatorischen Angelegenheiten (z.B. Organisation von Hilfe im Alltag oder bei Krankheit, Unterstützung bei der Haushaltsführung etc.)· Aktivierung und Mobilisierung (z.B. Gedächtnistraining, Seniorenturnen Gestaltung gemeinsamer Aktivitäten etc.)Wahlleistungen sind je nach Inanspruchnahme extra zu bezahlen (z.B. mobile Pflege- und Betreuungsdienste, Essensangebote etc.). Ist die Verpflegung in der Betreuungsleistung enthalten? Nein. Essensangebote gehören zu den Wahlleistungen und sind extra zu bezahlen. Der/die BetreuerIn vorort ist gerne bereit, das passende Angebot zu finden und zu organisieren (z.B. Versorgung über ein Gasthaus in der Nähe, durch „Essen auf Rädern“ oder Tiefkühlmenüs). Gemeinsames Kochen (z.B. 1 x / Woche) ist in den meisten Häusern ein fixer Bestandteil des Betreuungsangebotes. Sind die Wohnungen eingerichtet? Die Wohnungen sind mit einer Küchenzeile und einem barrierefreien Bad ausgestattet. Die übrigen Räume (Wohn- / Essbereich, Schlafzimmer) sind selbst zu möblieren. Verfügen die Wohnungen über Balkone? Die Wohnungen der meisten Objekte verfügen über einen Balkon oder eine Terrasse. Dies hängt grundsätzlich vom jeweiligen Standort ab. Was passiert, wenn ich Pflege brauche? Der/die BetreuerIn ist bei der Organisation von mobilen Pflegediensten behilflich. Solange punktuelle Unterstützung ausreicht und von den Mobilen Diensten vorort geleistet werden kann (und keine 24-Stunden-Betreuung notwendig ist), ist ein Verbleib in der eigenen Wohnung möglich. Zusätzlich ist in jeder Wohnung der Anschluss für ein Notruftelefon (über ein Armband zu bedienen) vorinstalliert. Kann ich eine Wohnung ohne Betreuung beziehen? Das Konzept des Betreuten Wohnens sieht eine Koppelung von Wohnungsmiete und Betreuung vor. Die Miete einer Wohnung ohne Inanspruchnahme der Betreuung ist nicht möglich. Können Menschen mit Behinderung eine Wohnung im BW beziehen? Grundsätzlich muss die Finanzierung der Betreuungsleistung (€ 245,-) gesichert sein. Diesbezüglich berät Sie der/die ProjektleiterIn gerne. Kann oder muss ich die Wohnung kaufen? Die Wohnungen des Betreuten Wohnens sind Mietwohnungen, die nicht gekauft werden müssen bzw. können. Ab wann wird mir eine Wohnung fix zugesprochen? In Absprache mit dem jeweiligen Projektleiter und der Einzahlung eines Verwaltungskostenbeitrages von 280 € können Sie eine Wohnung fixieren.
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