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Bau- und Finanzierungsmodelle PDF Drucken E-Mail

Betreutes Wohnen wird vom Land Steiermark und der jeweiligen Wohnsitzgemeinde und/oder Sozialhilfeverband gefördert und ist daher für jeden finanziell leistbar.Die Bewohner/innen sind Mieter/innen der Wohnungen. Miete und Betriebskosten sind wohnbeihilfefähig. Für die Grundbetreuungsleistungen wird eine nach Einkommen sozial gestaffelte Betreuungspauschale verrechnet, die von € 25.- (für Mindestpensionisten/innen), bis zum Höchstbeitrag von € 245.- betragen kann. Zur Berechnung des Eigenanteiles wird nur das monatliche Einkommen 12 x jährlich herangezogen, ein eventuell vorhandenes Vermögen oder Pflegegeld wird nicht berücksichtigt. Es gibt auch keine Kostenbeteiligung von Angehörigen.
Die genauen Miet- und Betriebskosten teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.

 

Die Höhe der Wohnbeihilfe ist abhängig von der Größe der Wohnung, der Anzahl der Bewohner/innen und dem Haushalts-einkommen. Die maximale Wohnbeihilfe unter Heranziehung der anrechenbaren Nutzfläche beträgt bei 1 Person für 40 m² > € 166.-, bei 2 Personen für 60 m² > € 209.-
Die exakten Kosten, die Ihnen aus dem Betreuten Wohnen in der gewünschten Wohnung entstehen, berechnen wir Ihnen gerne anhand Ihres Einkommens. 

 

Kostenbeispiel (Stand März 2009):Für ein/e Mindestpensionist/in mit einem monatlichen Einkommen von ca. € 733.- betragen die eigenen Kosten für Wohnen (ca.40 m²) inkl. Heizkosten, inklusive Grundleistungsangebot nach Abzug der Förderungen (Wohnbeihilfe und Zuzahlung zu den Betreuungskosten) rund € 340.- monatlich.

 

Vor dem Einzug ist die Vergebührung des Mietvertrages in bar je nach Wohnungsgröße (von ca. € 170.- bis ca. € 230.-) und eine Kaution in der Höhe einer Monatsmiete ebenfalls in bar zu hinterlegen, sowie ein einmaliger Verwaltungskostenanteil von € 280.- zu entrichten.

 

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