| Bau- und Finanzierungsmodelle |
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Betreutes Wohnen wird vom Land Steiermark und der jeweiligen Wohnsitzgemeinde und/oder Sozialhilfeverband gefördert und ist daher für jeden finanziell leistbar.Die Bewohner/innen sind Mieter/innen der Wohnungen. Miete und Betriebskosten sind wohnbeihilfefähig. Für die Grundbetreuungsleistungen wird eine nach Einkommen sozial gestaffelte Betreuungspauschale verrechnet, die von € 25.- (für Mindestpensionisten/innen), bis zum Höchstbeitrag von € 245.- betragen kann. Zur Berechnung des Eigenanteiles wird nur das monatliche Einkommen 12 x jährlich herangezogen, ein eventuell vorhandenes Vermögen oder Pflegegeld wird nicht berücksichtigt. Es gibt auch keine Kostenbeteiligung von Angehörigen.
Die Höhe der Wohnbeihilfe ist abhängig von der Größe der Wohnung, der Anzahl der Bewohner/innen und dem Haushalts-einkommen. Die maximale Wohnbeihilfe unter Heranziehung der anrechenbaren Nutzfläche beträgt bei 1 Person für 40 m² > € 166.-, bei 2 Personen für 60 m² > € 209.-
Kostenbeispiel (Stand März 2009):Für ein/e Mindestpensionist/in mit einem monatlichen Einkommen von ca. € 733.- betragen die eigenen Kosten für Wohnen (ca.40 m²) inkl. Heizkosten, inklusive Grundleistungsangebot nach Abzug der Förderungen (Wohnbeihilfe und Zuzahlung zu den Betreuungskosten) rund € 340.- monatlich.
Vor dem Einzug ist die Vergebührung des Mietvertrages in bar je nach Wohnungsgröße (von ca. € 170.- bis ca. € 230.-) und eine Kaution in der Höhe einer Monatsmiete ebenfalls in bar zu hinterlegen, sowie ein einmaliger Verwaltungskostenanteil von € 280.- zu entrichten. |
Finanzierungen

